Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der
Forst Ebnath Aktiengesellschaft zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz

Die Forst Ebnath Aktiengesellschaft hat seit Abgabe der letzten Erklärung gemäß § 161 Aktiengesetz die Empfehlungen der “Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 26. Mai 2010 (EBanz. vom 02. Juli 2010) nicht angewendet und wird sie auch zukünftig nicht anwenden, da sie nach Art und Umfang den überschaubaren Verhältnissen der Forst Ebnath Aktiengesellschaft überwiegend nicht gerecht werden.

Ebnath, im November 2011